
"Swiss made" heisst nicht "complete made in Swiss"
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"Swiss made" bedeutet nicht, dass 100% der Uhr aus der Schweiz stammen oder dort angefertigt wurden
Was bedeutet „Swiss Made“ bei Uhren?
Laut dem revidierten Schweizer Uhrengesetz (seit 1. Januar 2017) darf eine Uhr „Swiss Made“ heißen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt:
1. Technische Kriterien für „Swiss Made“
Eine Uhr gilt als schweizerisch, wenn:
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Das Uhrwerk ein Schweizer Werk ist
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Das Uhrwerk in der Schweiz eingeschalt (eingebaut) wurde
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Die Endkontrolle der Uhr in der Schweiz stattfand
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Mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen
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Zusätzliche Details und typische Missverständnisse
Mythos | Realität |
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„Swiss Made“ = 100 % Schweiz | Nein, nur mind. 60 % der Herstellungskosten |
Chinesische Teile ausgeschlossen | Nein – bis zu 40 % dürfen aus dem Ausland stammen |
Jede Uhr mit Schweizer Werk ist „Swiss Made“ | Nein – Werk ≠ ganze Uhr |